Was muss ich tun, um eine Förderung zu erhalten?

+ Sie sind Eigentümer eines Gebäudes im Sanierungsgebiet?
+ Sie beabsichtigen Ihr Gebäude in den nächsten 2 Jahren zu modernisieren?
+ Sie haben noch nicht mit den Modernisierungsmaßnahmen begonnen bzw. einen Handwerkbetrieb beauftragt?

Bekunden Sie Ihr Interesse per Telefon oder Email an Herrn Geilsdörfer vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Dieser beauftragt die STEG mit der Erstberatung.

Die STEG berät sie kostenlos und unverbindlich, stellt alle erforderlichen Maßnahmen an Ihrem Gebäude fest, prüft den Zustand ihres Gebäudes und hilft bei der Umsetzung Ihrer Pläne. Die STEG ersetzt jedoch nicht den Architekten, sofern Ihre Maßnahmen eine Hinzuziehung erforderlich machen.

Der städtische Energieberater wird von der STEG hinzugezogen. Er nimmt kostenlos den energetischen Bestand des Gebäudes auf der Grundlage der gesetzlichen und städtichen Regelungen zur Ermittlung des möglichen Zuschusses auf.

Grundsätze für private Erneuerungsmaßnahmen

+ Kein Rechtsanspruch auf Vereinbarung / Fördermittel
+ Das Gebäude befindet sich im förmlich festgelegten 
Sanierungsgebiet.
+ Die Sanierungsziele werden beachtet.
+ Die Vorhaben sowie die Gestaltung ist vorher mit der Stadt abgestimmt worden.
+ Vor Erneuerungsbeginn ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt abzuschließen.
+ Die Ganzheitlichkeit der Erneuerung wird beachtet (Mindestausbaustandards).
+ Die Maßnahme ist wirtschaftlich.
+ Alle gültigen Bauvorschriften sowie B-Planfestsetzungen sowie Gestaltungssatzungen sind einzuhalten.

Grundsätze für private Erneuerungsmaßnahmen