Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Für eine erfolgreiche Sanierung müssen zahlreiche private und öffentliche Maßnahmen koordiniert und abgestimmt werden.

Das Baugesetzbuch schreibt daher im §144 die Genehmigungspflicht für bestimmte Vorhaben und Vorgänge in Sanierungsgebieten vor.

Die Genehmigung, die vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss, kann auch Grundlage für die Inanspruchnahme steuerlicher, finanzieller oder sonstiger Vorteile in Sanierungsgebieten sein.

Hierunter fällt auch die finanzielle Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch die Stadt Stuttgart.