Der Flyer zum Verfügungsfonds

Weitere Hintergründe und Informationen rund um den Verfügungsfonds

 

Verfügungsfonds – bis zu 1000 € für Ihr Projekt

Die Geschäftsführung für den Verfügungsfonds der Sanierung Botnang 1 - Franz-Schubert-Straße - liegt im Rahmen der Gebietsbetreuung bei der STEG Stadtentwicklung GmbH. Über die Bewilligung von Anträgen auf Mittel aus dem Verfügungsfonds entscheidet die Begleitgruppe „Botnang 1“.

 

Die geförderte Aktivität soll die Sanierungsziele unterstützen durch

§  Stärkung von Stadtteilbewusstsein und Beteiligung,

§  Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Generationen, Herkunft und Lebenslagen,

§  Vernetzung unterschiedlicher Gruppen und Organisationen,

§  Unterstützung und Qualifikation von Selbsthilfe und Bürgerengagement,

§  Entwicklung von neuen Ansätzen und Formaten der Öffentlichkeitsarbeit und des Bürgerengagements.

 

Die Begleitgruppe „Botnang 1“ entscheidet über die Antragstellung in der darauffolgenden Sitzung (oder bei Bedarf per E-Mail) anhand folgender Kriterien:

§  Zutreffen von mindestens einem der obengenannten Aspekte.

§  Gefördert werden nicht-investive (= keine baulichen) Projekte.

§  Das Projekt soll keinem wirtschaftlichen Zweck dienen und nicht im Namen einer politischen Partei durchgeführt werden.

§  Ein Antrag soll die Obergrenze von 1.000 Euro nicht überschreiten. Der Aufwand soll zum Ergebnis in einem vertretbaren Verhältnis stehen.

§  Kosten können nicht pauschal beantragt werden, eine Kostenaufstellung ist erforderlich.

§  Anträge müssen vor Beginn eines Projekts gestellt werden. Bei Anträgen, die nach Projektbeginn gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Förderung.

§  Das beantragte Projekt soll innerhalb von drei Monaten nach Entscheidung über die Förderung beginnen. Bei Nicht-Abruf fließen die Mittel wieder in den Verfügungsfonds zurück. Die Begleitgruppe kann diese Frist verlängern.

§  Bei Veröffentlichungen und Presseberichten muss folgender Hinweis zur Projektförderung enthalten sein: "Das Projekt wird mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds der Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- gefördert".

§  Zur Beantragung ist das beiliegende Formular zu verwenden. Kleinstaktivitäten unter 50 Euro können formlos beantragt werden.

§  Bei Bedarf ist nach Projektabschluss ein Bericht anhand des beiliegenden Fragebogens zu verfassen. Fotos sind separat und digital (300 dpi) abzugeben. Die Rechte zur Veröffentlichung müssen erteilt sein. Über die Notwendigkeit eines Abschlussberichts entscheidet die Prozessgruppe bei Bewilligung der Mittel.

§  Die Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt innerhalb von maximal zwei Monaten nach Abschluss des Projekts.

§  Die Mittel des Verfügungsfonds sind nicht ins nächste Kalenderjahr übertragbar, außer bei im alten Jahr beschlossenen Förderungen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!