Zu den Ordnungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken zählen
+ Der Abbruch von nicht mehr nutzbaren Gebäuden und Gebäudeteilen
+ Die Entsiegelung von Hofflächen
+ Die Verlagerung störender Betriebe
Ordnungsmaßnahmen können bis zu 100 % gefördert werden. Die Festlegung erfolgt fallbezogen und berücksichtigt den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Was muss ich tun, um eine Förderung für eine Ordnungsmaßnahme zu erhalten?
+ Sie sind Eigentümer eines Gebäudes/ Grundstücks im Sanierungsgebiet?
+ Sie beabsichtigen Ihr Gebäude in den nächsten 2 Jahren abzureißen und das Grundstück neu zu bebauen?
+ Sie haben noch nicht mit den Maßnahmen begonnen bzw. ein Abbruchunternehmen beauftragt?
Bekunden Sie Ihr Interesse per Telefon oder Email an Herrn Geilsdörfer vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Dieser beauftragt die STEG mit der Erstberatung.
Die STEG berät sie kostenlos und unverbindlich und erklärt Ihnen die weiteren Schritte, um eine Förderung zu erhalten.